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§ 1 Vorbemerkung
1.1 Für sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Emailleschilder von Halem GmbH, Massenhauser Str. 10, 85376 Fürholzen bei München auf Grund von Onlinebestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Gegenüber Unternehmern gelten diese auch für zukünftige Geschäfte auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen, Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Alle Angebote auf den Internetseiten der Emailleschilder von Halem GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Angaben über Waren stellen keine Zusicherungen dar noch geben sie eine garantierte Beschaffenheit wieder, es sei denn, die Emailleschilder von Halem GmbH gibt ausdrücklich eine schriftliche Garantieerklärung ab. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Verpackung, Größe und/oder Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das er zwei Wochen gebunden ist. Die Annahme des Vertragsangebotes durch die Emailleschilder von Halem GmbH erfolgt per E-mail, Fax, Post oder Aussonderung der bestellten Ware.
§ 3 Versandbedingungen und Gefahrübergang
3.1. Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Bestellers. Versandweg und Versandart bestimmt die Emailleschilder von Halem GmbH. Es besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Transportversicherung, es sei denn der Kunde weist die Emailleschilder von Halem GmbH unwiderruflich und schriftlich zu einem solchen Abschluss an. Der Kunde hat in diesem Fall die Kosten der Versicherung zu übernehmen. Der Versand erfolgt unter Ausschluss jedweder Haftung der Emailleschilder von Halem GmbH. Das Transportrisiko trägt der Kunde.
3.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Emailleschilder von Halem GmbH den Transport oder die Anlieferung selbst übernimmt. Wurde dem Kunden angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Kunden über, sofern er die Ware nicht innerhalb einer von der Emailleschilder von Halem GmbH gesetzten angemessenen Frist, spätestens aber nach 21 Kalendertagen abruft oder abholt.
§ 4 Lieferzeit
4.1. Angaben über Lieferzeiten sind bloße Prognosen und daher unverbindlich. Verbindliche Lieferzeiten sind ausdrücklich und schriftlich zu treffen. Teillieferungen und/oder Teilleistungen sind jederzeit zulässig, sofern diese nicht den objektiven Interessen des Kunden widerspricht.
4.2. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Emailleschilder von Halem GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit angemessen, ohne dass dies Schadensersatzansprüche des Kunden nach sich zieht.
4.3. Gerät die Emailleschilder von Halem GmbH mit der Lieferung in Verzug und hat der Kunde erfolglos eine angemessene Frist gesetzt, kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, die Emailleschilder von Halem GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1. Die dem Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen Eigentum der Emailleschilder von Halem GmbH (Vorbehaltsware). Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB verbleibt das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen der Emailleschilder von Halem GmbH, die dieser gleich aus welchem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden zustehen, bei der Emailleschilder von Halem GmbH. Wird noch nicht übereignete Ware mit anderen Waren verarbeitet oder vermischt, erwirbt die Emailleschilder von Halem GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
5.2. Der Kunde darf noch nicht übereignete Ware sofern er selbst Unternehmer ist im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung oder Verwendung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgenden Ziff. 5.3 bis 5.4. auf die Emailleschilder von Halem GmbH übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
5.3. Der Kunde tritt seine Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung der Vorbehaltware bereits jetzt an die Emailleschilder von Halem GmbH ab, die die Abtretung hiermit bereits jetzt annimmt. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit von der Emailleschilder von Halem GmbH widerrufen werden, sobald der Kunde mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten in Verzug gerät. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde nicht berechtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, die noch nicht übereignete Ware in seinem Lager getrennt von anderen Gütern und anderer Ware aufzubewahren oder diese als Eigentum der Emailleschilder von Halem GmbH zu kennzeichnen, so dass die jederzeitige Identifizierung gewährleistet ist.
Der Kunde ist bis zur endgültigen Übereignung verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme ist er ferner verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das fremde Eigentum hinzuweisen und innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls der Vollstreckungsmaßnahme Mitteilung an die Emailleschilder von Halem GmbH zu machen.
5.4. Die Emailleschilder von Halem GmbH gibt die Ware auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl frei, wenn ihr Wert die Forderungen der Emailleschilder von Halem GmbH nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Die auf den Internetseiten der Emailleschilder von Halem GmbH angegebenen Preise geben den Preis ab Werk oder Auslieferungslager an. Liefer-, Versand- und/oder Montagekosten werden gesondert berechnet.
6.2. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne von § 310 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Emailleschilder von Halem GmbH zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn die Lieferung auf Grund von Umständen die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht binnen 4 Wochen nach Zustande Kommen des Vertrages erfolgen kann und in dieser Zeit eine Erhöhung des Einkaufspreises erfolgt. Der Preis den der Kunde an die Emailleschilder von Halem GmbH zu bezahlen hat, kann dann an den dann aktuellen Verkaufspreis angeglichen werden. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald sie dem Kunden gegenüber schriftlich mitgeteilt worden ist.
6.3. Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die aus einem anderen Vertragsverhältnis herrühren, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Kunde ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
6.4. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist die Emailleschilder von Halem GmbH berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden herabzusetzen. In diesem Fall ist die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurück zu geben.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
7.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Im Falle versteckter Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht zu entdecken sind, sind der Emailleschilder von Halem GmbH unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt dies nur dann, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt.
7.2. Sofern die Emailleschilder von Halem GmbH Ansprüche gegen ihren Lieferanten hat, erfolgt die Erfüllung von Ansprüchen des Kunden durch Abtretung dieser Ansprüche an den Kunden, der die Abtretung für diesen Fall bereits jetzt annimmt. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entstehen, ist ausgeschlossen, wenn die kostenauslösenden Maßnahmen nicht vorher mit der Emailleschilder von Halem GmbH abgestimmt wurden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
7.3. Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich dieser, gegenüber dem Kunden zu haften, beschränkt sich die Haftung der Emailleschilder von Halem GmbH auf die Nacherfüllung, d. h. nach freier Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware muss der Kunde herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist sie unmöglich, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
7.4. Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist wegen Mängeln der Sache ein Jahr.
7.5. Grundsätzlich haftet die Emailleschilder von Halem GmbH weder für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind noch für Vermögensschäden des Kunden.
7.6. Im übrigen haftet die Emailleschilder von Halem GmbH nur, wenn sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
7.7. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Emailleschilder von Halem GmbH für jede fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden, d. h. Verletzung des Leibes, des Lebens oder der Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, sofern eine wirksame Garantie über Beschaffenheitsmerkmale durch die Emailleschilder von Halem GmbH übernommen wurde, sowie im Falle einer zwingenden gesetzlichen Haftung, insbesondere der Produkthaftung.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.2. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist München. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
8.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
8.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind in diesem Fall durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Klaus von Halem Von Halem GmbH Massenhauser Str. 10
D-85376 Fürholzen bei München Germany
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Klaus von Halem, Norbert Wismeth
Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 108266
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 171116717
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Klaus von Halem
Telefon: 0700 HALEMGMBH Telefon: +49 (0) 8165 / 80 177 Telefax: +49 (0) 8165 / 98 822
e-Mail: info@marmorwaschbecken.de www: www.marmorwaschbecken.de
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